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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer (Unternehmensberatung) und dem Auftraggeber (gewerbliche Kunden, Unternehmen, juristische Personen) geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Neben diesen AGB getroffene Individualvereinbarungen gehen im Widerspruchsfall den Bestimmungen dieser AGB vor.

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2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen zu Themen der Logistik, Lagerhaltung, Prozessoptimierung sowie angrenzenden Organisations- und Effizienzbereichen.

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Auftraggebers in einem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

2.3 Alle vom Auftragnehmer erstellten bzw. erarbeiteten Handlungsempfehlungen, Konzepte, Analysen, Präsentationen und Ergebnisse werden dem Auftraggeber unmittelbar, spätestens jedoch 5 Tage nach Beratung, per E-Mail zur Verfügung gestellt.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

2.5 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung aktueller fachlicher Standards und Kenntnisse.

2.6 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Leistungserbringung nicht unterworfen.

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3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1 Die Vertragsdauer wird nach den gebuchten Paketen (BASIC, PLUS, Coaching) individuell vereinbart und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.

3.2 Sofern kein fester Endtermin vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Das Recht zur fristlosen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die nachstehenden Regelungen konkretisieren diese:
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten erheblich oder wiederholt verletzt, sodass der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit,
  • unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen,
  • nachhaltige Verweigerung notwendiger Mitwirkungshandlungen,
  • Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • Ungebührliches oder beleidigendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftragnehmers.

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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

4.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Etwaige Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3 Alle Termine im Rahmen einer Beratung – egal ob Vor-Ort oder per Remote – sind rechtzeitig mit dem Auftragnehmer abzustimmen und zu terminieren. Eine Notfall-Kontaktaufnahme im Zuge eines laufenden Projektes ist davon ausgenommen.
Ein Notfall liegt nur vor, wenn ohne sofortige Abstimmung der Projektfortschritt erheblich beeinträchtigt würde oder gesetzliche bzw. vertragliche Fristen gefährdet sind.

4.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während Vor-Ort-Terminen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Stundensätzen:

  • BASIC-Programm: XX €/h pro Berater,
  • PLUS-Programm: XX €/h pro Berater,
  • Coaching-Programm: XX €/h pro Berater,

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Jeder Vor-Ort-Termin sowie jeder Remote-Termin (Online-Meetings, Telefonate) wird nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand erfasst und mit den geltenden Stundensätzen multipliziert und abgerechnet.

5.3 Tagespauschalen gelten nur dann, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.

5.4 Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen) werden nach Aufwand und nur bei Vor-Ort-Terminen abgerechnet. Übernachtungen und Spesen werden ausschließlich ab einer Entfernung von 100 km vom Sitz des Auftragnehmers zum Auftraggeber berechnet oder wenn die Terminplanung eine Übernachtung erforderlich macht.

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6. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

6.1 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Monatsbasis. Der Auftraggeber erhält zu Beginn des Folgemonats eine Rechnung für die im Vormonat erbrachten Leistungen.

6.2 Der Auftraggeber hat nach Erhalt jeder Monatsrechnung das Recht, zu entscheiden, ob die Zusammenarbeit im Folgemonat fortgesetzt wird oder nicht.

6.3 Rechnungen werden in der Regel per E-Mail als PDF versendet. Auf Wunsch kann eine postalische Rechnung erfolgen.

6.4 Nebenkosten gemäß Ziffer 5 werden gesondert ausgewiesen.

6.5 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs.

6.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

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7. Stornierung

7.1 Der Auftraggeber kann vereinbarte Vor-Ort-Termine bis spätestens 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben.

7.2 Bei Stornierungen zwischen dem 6. und 3. Kalendertag vor Leistungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars für den stornierten Termin fällig.

7.3 Bei einer Stornierung ab dem 2. Kalendertag vor Leistungsbeginn wird das volle Honorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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8. Urheber- und Nutzungsrechte

8.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Handlungsempfehlungen, Konzepte, Analysen, Präsentationen und Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen, ausschließlich für eigene interne Zwecke.

8.3 Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig – dies gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach Vertragsende.

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9. Haftung / Freistellung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftraggebers entstehen.

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10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, Projektinformationen) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks und zur Pflege der Kundenbeziehung.

10.3 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten des Auftraggebers vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.

10.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer) oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

10.5 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsabwicklung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

10.6 Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

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10.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – unabhängig von ihrer Form – streng vertraulich zu behandeln.

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11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

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12. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht 

innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

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Stand: August 2025

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